Bauwerksabdichtung - Zusammenfassung der DIN und Fachregeln
15 cm Anschlusshöhe von Abdichtungen an Türen, Glasfronten oder dergleichen über Oberfläche des Belages ohne zusätzliche Maßnahmen möglich.

      DIN 18195 Teil 5, Abs. 8.1.5.
        Abdichtung von schwach
        geneigten Flächen
        (Stand: 08/2000)
      Regeln für Dächer mit Abdichtung
        (Flachdachrichtlinie), Abs. 4.4. (1)
        Anschlüsse an Türen, Abb. 6.1
        (Stand: 10/2008)
      FLL (Forschungsgesellschaft
        Landschaftsentwicklung
        Landschaftsbau e.V.), Abs. 4.1.4.
        An- und Abschlüsse
        (Stand 05/2005)

 


5 cm Anschlusshöhe von Abdichtungen an Türen, Glasfronten und dergleichen über Oberfläche des Belages mit zusätzlichen Maßnahmen möglich.

  Regeln für Dächer mit Abdichtung
    (Flachdachrichtlinie), Abs. 4.4 (2)
    Anschlüsse an Türen verringern,
    6.2 - 6.4 (Stand 10/2008)
  FLL (Forschungsgesellschaft
    Landschaftsentwicklung
    Landschaftsbau e.V.), Abs.
    4.1.4 Anordnung der Abdichtung
    an Türen, Glasfronten und
    dergleichen (Stand 05/2005)

 technische Zeichnung


Barrierefreie Türschwellen (max. 2cm) - Niveaugleiche Anschlußhöhe von Abdichtungen an Türen, Glasfronten oder dergleichen zur Oberfläche des Belages mit zusätzlichen Maßnahmen möglich.

 

       Regeln für Dächer mit Abdichtung
         (Flachdachrichtlinie), Abs. 4.4 (3)
         Barrierefreie Übergänge (Stand
         10/2008)
       FLL (Forschungsgesellschaft
         Landschaftsentwicklung
         Landschaftsbau e. V.), Abs.
         4.1.4. Anordnung der Abdichtung
         an Türen, Glasfronten und
         dergleichen (Stand 05/2005)
       DIN 18024 Teil 2, Abs. 7.2 Untere
         Türanschläge und -schwellen
       DIN 18025 Teil 1 und 2, Abs. 5.2
         Untere Türanschläge und 
         -schwellen

 technische Zeichnung


Hinweise zur Reduzierung der Anschlusshöhe von Abdichtungen an Türen, Glasfronten oder dergleichen auf 5cm über Oberfläche des Belages.

Die Flachdachrichtlinie sowie FLL Richtlinien  zeigen zu diesem Anschlusspunkt eine klare Lösung auf. Demnach ist eine Verringerung der Anschlusshöhe auf 5cm (OK Belag / Rinne  bis OK Abdichtung)  möglich, wenn ein einwandfreier Wasserablauf unmittelbar vor dem Abschlussbereich jederzeit sichergestellt ist.
Dieses kann durch einen Dachablauf i.d.R. nicht gewährleistet werden, da der Abstand vom Dachablauf bis zur aufgehenden Abdichtung min. 30cm betragen muss.
Aus diesem Grund kommen hier beidseitig perforierte (Dränschlitze) Entwässerungsrinnen zum Tragen.
Das Rinnensystem sollte eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Abdeckung aufweisen und über die Dränschlitze, oberhalb der Abdichtung, in die Dränschicht entwässern.
Die Bauhöhe des Rinnenkörpers muss nicht 10cm betragen, sondern den Wasserablauf zu jeder Zeit sicherstellen (hydraulische Berechnung)!