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ACO Hochbau


Leistungserklärungen

Seit dem 1. Juli 2013 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, nach der alle in der Bauregelliste Teil B aufgeführten Produkte, die in eine harmonisierte Norm fallen, mit einem CE Kennzeichen etikettiert werden müssen. Diesem CE Kennzeichen muss eine Leistungserklärung zugrunde liegen, in der die relevanten Eigenschaften des Produktes sowie das Prüflabor in dem diese geprüft wurden, aufgeführt werden.

Leistungserklärungen der ACO Gruppe