Ohne Überdachung:
- Gitterrostbreite mindestens 150 mm
- Grundforderung: Spritzwasserbelastung minimieren
Die Flachdachrichtlinie 12/2016 besagt, dass Gitterroste mit einer Breite von mindestens 150 mm verwendet werden sollten, wenn die Spritzwasserbelastung nicht durch eine Überdachung minimiert wird.
ACO Hochbau hat Fassadenrinnen im Programm, die diesen Regelungen entsprechen:
Anschlüsse an Tür-/Fensterelementen
Eine Verringerung der Anschlusshöhe ist möglich, wenn bedingt durch die örtlichen Verhältnisse zu jeder Zeit ein einwandfreier Wasserablauf im Tür-/Fensterelement-Bereich sichergestellt ist und die Spritzwasserbelastung minimiert wird. Dies ist dann der Fall, wenn im unmittelbaren Tür-/Fensterelementbereich z. B. ein rinnenförmiger Entwässerungsrost jeweils mit unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung, oder bei Belägen auf Stelzlagern, eingebaut wird. In solchen Fällen soll die Anschlusshöhe jedoch mindestens 0,05 m betragen (oberes Ende der Abdichtung oder von Anschlussblechen unter dem Wetterschenkel/Sockelprofil).