Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Rückstauklappe oder Hebeanlage einzubauen?
Nach Norm ist immer eine Hebeanlage einzubauen. Nur unter den folgenden Bedingungen kann ein Rückstauverschluss eingebaut werden.
Rückstauverschlüsse können nur bei Erfüllung aller folgenden Kriterien verwendet werden:
- Entwässerungsgegenstand hat ein Gefälle zum Kanal
- Auf die Nutzung der Ablaufstelle muss bei Rückstau verzichtet werden können
- Die zu sichernden Räume müssen von untergeordneter Nutzung sein
- Eine Gesundheitsgefährdung von Bewohnern ist bei Überflutung nicht gegeben
- Wesentliche Sachwerte sind bei Überflutung nicht gefährdet
- Der Benutzerkreis muss klein sein und diesem muss ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen
Rückstauverschlüsse schotten die Rohrleitung sowohl gegen rückstauendes Wasser als auch gegen abfließendes Abwasser ab. Sind bei einem fehlerhaften Einbau die Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene über einen Rückstauverschluss geführt, hat das im Fall eines Rückstaus eine Selbstüberflutung zur Folge. Daher sind Fallleitungen immer in Fließrichtung hinter Rückstausicherungen anzuschließen.